KLENOVICA, STOCKHAUS UND ZUSÄTZLICHES OBJEKT, ZUM PREIS EINER WOHNUNG!
Lokacija: Novi Vinodolski
Površina: 134,00 m2
180 000 €
Klenovica ist eine der wenigen Städte, die an einem 100 km langen, dünn besiedelten Küstenstreifen liegt
am Fuße des Velebit-Gebirges konnte viele Touristen anlocken und wurde zu einem der meistbesuchten
kleinere Touristenorte.
Wir bieten ein interessantes, freistehendes einstöckiges Haus mit einem wunderschön angelegten Garten und mehreren schönen Terrassen zum Genießen im Freien. Die Gesamtwohnfläche beträgt 133,98 m2 und umfasst drei Zimmer, ein Badezimmer und eine Küche, und der Innenraum ist eine interessante Baulösung.
verschmilzt mit der Außenfläche von 273 m2 und setzt sich mit dem angelegten mediterranen Garten und der Taverne fort
eine komplett und gut ausgestattete Küche und ein Ort zum geselligen Beisammensein mit einem großen Grill oder Backofen. Diese Anlage war als Restaurant konzipiert, kann aber mit kleinen Änderungen und unter Nutzung der vorhandenen Infrastruktur in eine schöne Anlage zur touristischen Vermietung oder in ein Haus für den Sommergenuss umgewandelt werden. Auf Wunsch des zukünftigen Eigentümers besteht die Möglichkeit, zwei weitere Stockwerke aufzuwerten, wodurch die Fläche des Gebäudes vergrößert würde. Dieses Haus erreichte mit einem improvisierten Umbau eine gute Platzierung und einen guten Preis auf dem Touristenmarkt in der Kategorie Hausvermietung, und die Kapitalrendite lässt sich leicht berechnen. Sehr schöne Strände, nur 400 Meter entfernt, ein Yachthafen für Boote in der Stadt selbst, wunderschöne Natur, alle Annehmlichkeiten in Reichweite und das Ertrinken in der mediterranen Umgebung könnten sicherlich die Antwort auf Ihre Forderung nach einem idealen Verhältnis von Angebot und Preis sein!
Außerdem gibt es vier Parkplätze im Garten, und einmal geparkt, muss das Fahrzeug während Ihres idealen Jahresurlaubs nicht mehr bewegt werden!
RUFEN SIE FÜR WEITERE INFORMATIONEN AN:
DIANA KESER
Lizenzierter Agent
0038598557619
Sehr geehrte Kunden, gemäß dem Immobilienmaklergesetz ist eine Besichtigung der Immobilie nur mit der Unterzeichnung des Maklervertrags möglich. Danach ist der Käufer bei Kauf oder Vermietung zur Zahlung der Vermittlungsprovision verpflichtet.