RIJEKA WESTEN, 10 MINUTEN ZUM ZENTRUM VON RIJEKA, 3 ZIMMER, ZWEI BALKONE...
Lokacija: Rijeka
Površina: 110,00 m2
280 000 €
Dies ist eine ausgezeichnete Immobilie, die sich in einem neueren, hochwertigen Gebäude befindet! Es erstreckt sich über zwei Etagen und bei der Gestaltung wurde besonders auf die Funktionalität und Nutzbarkeit des Raumes geachtet. Hier können Sie die Geräumigkeit genießen und jede Etage verfügt über einen eigenen Ausgang ins Freie. Im unteren Teil gibt es ein Open-Space-Konzept, bei dem sich eine Küche, ein Esszimmer, ein Wohnzimmer mit Zugang zur Terrasse und ein Badezimmer befinden. Schöne, bequeme Treppen, die sich fantastisch in den Raum einfügen, führen in die „Nachtzone“, also zu drei Schlafzimmern, von denen man auf den Balkon gelangt, und einem weiteren Badezimmer, was im Hinblick auf die Praktikabilität großartig ist. Vom oberen Balkon aus können Sie teilweise das Meer sehen und von der unteren Terrasse können Sie Ihren Blick auf das Grün richten, das diesen Bereich umgibt. Da beim Bau besonderer Wert auf Qualität gelegt wurde, sind die Fassaden- und Schreinerarbeiten auf ein überschaubares Maß reduziert. Die Klimaanlagen sind installiert und heizen und kühlen die gesamte Wohnung komfortabel. Da Stadtgas in die Wohnung gebracht wird und eine Vorbereitung für die Fußbodenheizung installiert ist, ist durch die Installation des Anschlusses auch ein schneller Anschluss an dieses System möglich. Die Möbel in der Wohnung sind neu und erhalten und werden mit den Käufern besprochen. Die Wohnung verfügt über zwei Parkplätze und einen Abstellraum, der jederzeit zur Aufbewahrung von Zweitsachen nützlich ist. Mit dem Auto benötigen Sie über die Schnellstraße nur 10 Minuten ins Zentrum von Rijeka, und da die Schule, Versorgungszentren und alle anderen Einrichtungen ganz in der Nähe sind, ist dieser begehrte Standort die richtige Gelegenheit für diejenigen, die ein wenig Komfort brauchen im Leben!
RUFEN SIE FÜR WEITERE INFORMATIONEN AN:
DIANA KESER
Lizenzierter Agent
0038598557619
Sehr geehrte Kunden, gemäß dem Immobilienmaklergesetz ist eine Besichtigung der Immobilie nur mit der Unterzeichnung des Maklervertrags möglich. Danach ist der Käufer bei Kauf oder Vermietung zur Zahlung der Vermittlungsprovision verpflichtet.