DELNICE, ZENTRUM, 2-ZIMMER-WOHNUNG BEREIT FÜR NEUE MIETER
Lokacija: Delnice
Površina: 49,00 m2
88 000 €
Die Stadt Delnice umfasst den zentralen Bereich der Goran-Hochebene. Der Trelišt Delnič besteht zusammen mit Delnice selbst aus Brod na Kupa in der Schlucht des Flusses Kupa und Crni Lug an den Hängen des Drgomal-Komplexes und des Risnjak-Massivs.
Dieses Goran-Zentrum ist für Erholungssuchende, aber auch für Familien, die in einer städtischen Umgebung ohne Stress und mit der Natur in unmittelbarer Nähe leben möchten, sehr interessant geworden.
Diese Wohnung liegt ganz in der Nähe des Zentrums und aller Annehmlichkeiten. Es befindet sich im dritten Stock und verfügt über zwei Zimmer, eine Küche und ein Badezimmer. Auf einer Fläche von 49 m2 wurde Funktionalität groß geschrieben. Abgesehen von einigen Kosmetika nach Wunsch der neuen Mieter besteht keine Notwendigkeit, in die Wohnung zu investieren, da 2018 ein neues Badezimmer und eine neue Küche gebaut wurden, die Parkettböden lackiert wurden und die Schreinerei aus Holz, aber gepflegt ist. Alle Installationen sind neueren Datums und das Gebäude selbst ist gut erhalten. Das Dach, die Schornsteine ​​und alle Außenschreinereiarbeiten in den Korridoren des Gebäudes sowie die Portun-Eingangstür wurden aus dem Bestand restauriert. Die Räume sind mit gut funktionierenden Kaliöfen ausgestattet und die warme Atmosphäre an Wintertagen ist besonders. Vor dem Gebäude gibt es einen großen Parkplatz, der für alle Mieter kostenlos ist und auf dem Sie immer einen Platz für Ihr Haustier finden. Die Wohnung verfügt außerdem über einen Holzschuppen im Erdgeschoss von 6 m2, der sich sehr gut zur Lagerung von Holz oder Sekundärgegenständen eignet. Das Zentrum selbst ist nur 150 Meter entfernt. Wenn Sie also ein Schulkind haben, können Sie sicher sein, dass es sich bewegt. Die frische Luft und die unerschöpflichen Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung werden Sie bestimmt begeistern.
RUFEN SIE FÜR WEITERE INFORMATIONEN AN:
DIANA KESER
Lizenzierter Agent
0038598557619
Sehr geehrte Kunden, gemäß dem Immobilienmaklergesetz ist eine Besichtigung der Immobilie nur mit der Unterzeichnung des Maklervertrags möglich. Danach ist der Käufer bei Kauf oder Vermietung zur Zahlung der Vermittlungsprovision verpflichtet.