RIJEKA, WESTLICHER TEIL DER STADT, GESCHÄFTSRAUM, CAFFE-BAR, MIT TERRASSE
Lokacija: Rijeka
Površina: 110,00 m2
310 000 €
Wir bieten Ihnen eine einzigartige Gelegenheit für geschäftlichen Erfolg im Herzen des westlichen Teils der Stadt Rijeka. Dieses freistehende Gebäude bietet unglaubliche 110 m² Innenfläche und 150 m² schöne Terrasse, perfekt für Ihre neue Kaffeebar oder Ihr neues Fastfood. In einem dicht besiedelten Gebiet und einem gut erschlossenen Gewerbegebiet gelegen, bieten diese Büroflächen zahlreiche Möglichkeiten für ein erfolgreiches Unternehmen.
Das Gebäude wurde im Jahr 2000 umfassend renoviert, was die Rekonstruktion des Daches, der Fassade, der Elektroinstallationen, der Sanitär- und Schreinerarbeiten umfasste. Derzeit gibt es eine etablierte Kaffeebar im attraktiven Industriestil. Die Zone erfordert jedoch auch eine andere Art von Fastfood, was die Möglichkeit eröffnet, das Geschäft an die Bedürfnisse des Marktes anzupassen.
Der Innenraum bietet Platz für rund 40 Sitzplätze, während die großzügige Terrasse weitere 70 Sitzplätze bietet. In unmittelbarer Nähe gibt es gute Parkmöglichkeiten und die Gäste kommen oft zu Fuß. Zwei Damen- und eine Herrentoilette sowie ein Abstellraum mit separater Personaltoilette bieten alle notwendigen Annehmlichkeiten für einen angenehmen Aufenthalt und ein angenehmes Arbeiten.
Diese Büroräume befinden sich in Privatbesitz und verfügen über alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich einer Nutzungserlaubnis.
Dies ist eine AUSGEZEICHNETE GELEGENHEIT für schnelle und unternehmungslustige Menschen, die ihr Unternehmen gründen oder erweitern möchten. Der Preis wird für diejenigen festgelegt, die die Fläche sofort haben möchten, und für diejenigen, die einen bestehenden Mieter übernehmen möchten, kann der Preis angepasst werden.
Lassen Sie sich diese einmalige Gelegenheit für geschäftlichen Erfolg in einem wohlhabenden Teil der Stadt Rijeka nicht entgehen! Kontaktieren Sie uns jetzt, um mehr zu erfahren oder einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
RUFEN SIE FÜR WEITERE INFORMATIONEN AN:
DIANA KESER
Lizenzierter Agent
0038598557619
Sehr geehrte Kunden, gemäß dem Immobilienmaklergesetz ist eine Besichtigung der Immobilie nur mit der Unterzeichnung des Maklervertrags möglich. Danach ist der Käufer bei Kauf oder Vermietung zur Zahlung der Vermittlungsprovision verpflichtet.